• Brandschutz Ost

Brandschutzberatung und Brandschutzausbildung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Regelmäßig kommt es zu Bränden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Jährlich sterben eine zweistellige Zahl an hilfsbedürftigen Personen zu solchen Brandereignissen. Die Beschäftigten stehen hier in ihrer Entscheidungsfindung oft allein da. Gerade wenn es um Brandstiftung in diesen Einrichtungen geht sind Brände kaum zu vermeiden. Auch kann davon ausgegangen werden das Personen die sich im Brandraum befinden kaum eine Chance haben dieses Ereignis zu überleben. Seit vielen Jahren befasse ich mich als in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestellter Brandschutzbeauftragter und aktive Einsatzkraft der Berliner Feuerwehr mit diesem Thema. Auch war ich selbst 12 Jahre in einer Pflegeeinrichtung tätig. In speziell zu diesem Thema ausgerichteten Brandschutzhelferkursen und Brandschutzunterweisungen für Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gebe ich den Beschäftigten betreffender Einrichtungen Hilfestellungen wie diese sich im Falle eines Brandes verhalten können, wie vermieden wird das weitere Menschen gefährdet, oder gar getötet werden.

Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023

Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV I205-023

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern in Betrieben ergibt sich unter anderem aus diesen Rechtsgrundlagen:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs.2 "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
Unfallverhütungsvorschrift: "Grundsätze der Prävention"DGUV A1 § 22 Abs. 2 "Notfallmaßnahmen"
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"

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Ausbildung zum Brandschutzhelfer Inhalte DGUV I 205-023 Evakuierungshelfer im Pflegebereich

Ausbildung zum Brandschutzhelfer Inhalte DGUV I 205-023 Evakuierungshelfer im Pflegebereich

Neben den üblichen gesetzlichen Verpflichtungen in Fragen Brandschutzhelfer (DGUV I205-023) ist es gerade in Pflegeeinrichtungen lebenswichtig weitere Schutzmaßnahmen betreffend der Untergebrachten Personen zu ergreifen. So müssen schlüssige Konzepte zur Evakuierung vorliegen und geschult werden. Eine Hilfe ist ein Evakuierungstuch mit dem pflegebedürftige Personen schnell in Sicherheit gebracht werden können.

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Extern bestellter Brandschutzbeauftragter für Industrie, Handwerk und Pflege

Extern bestellter Brandschutzbeauftragter für Industrie, Handwerk und Pflege

Ausführung der Aufgaben des externen Brandschutzbeauftragten
Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen.
Ein hoher Prozentsatz der Brände kann vermieden werden, wenn regelmäßige Brandschutzbegehungen, Unterweisungen, sowie Schulungen der Mitarbeiter stattfinden.
Ich biete Ihnen die Leistungen des externen Brandschutzbeauftragten.

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Ausbildung der Brandschutzhelfer DGUV I205-023

Unternehmer sind verpflichtet eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer unter ihren Beschäftigten vorzuhalten (ASR A2.2 in Abschn. 7.3 "Maßnahmen gegen Brände"). Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nennt in ihrer Publikation DGUV I205-023 eine Anzahl von 5% der anwesenden Beschäftigten und es muss bei kleinen Unternehmen mindestens ein Brandschutzhelfer anwesend sein. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann festgelegt werden wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden

Ausbildung der Brandschutzhelfer DGUV I205-023 in unserem Schulungsraum in Berlin

Unternehmer sind verpflichtet eine ausreichende Anzahl Brandschutzhelfer unter ihren Beschäftigten vorzuhalten (ASR A2.2 in Abschn. 7.3 "Maßnahmen gegen Brände"). Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nennt in ihrer Publikation DGUV I205-023 eine Anzahl von 5% der anwesenden Beschäftigten, es muss bei kleinen Unternehmen mindestens ein Brandschutzhelfer anwesend sein. Über eine Gefährdungsbeurteilung kann festgelegt werden wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden

Ausbildung der Brandschutzhelfer DGUV I205-023 Zusatz Krankenhaus / Pflegeeinrichtung

Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat einen ganz besonderen Stellenwert. In diesem Lehrgang geht es neben den üblichen Inhalten der DGUV I205-023 um das in Sicherheit bringen immobiler Personen, das richtige Verhalten des Pflegepersonals, die Gefahren bei der Personenrettung aus einem Brandraum, welcher leider zu oft das Zimmer eines Bewohners ist. Welche Hilfsmittel können für eine Evakuierung eines Krankenhauses/ Pflegeheimes vorgehalten werden. Welche weiteren Verpflichtungen haben Betreiber der Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Das Vorhalten eines Evakuierungskonzeptes, der richtigen Hilfsmittel wie z.B. Evakuierungsunterlagen unter den Matratzen.

Ausbildung der Brandschutzhelfer DGUV I205-023 Zusatz Krankenhaus / Pflegeeinrichtung

Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen hat einen ganz besonderen Stellenwert. In diesem Lehrgang geht es neben den üblichen Inhalten der DGUV I205-023 um das in Sicherheit bringen immobiler Personen, das richtige Verhalten des Pflegepersonals, die Gefahren bei der Personenrettung aus einem Brandraum, welcher leider zu oft das Zimmer eines Bewohners ist. Welche Hilfsmittel können für eine Evakuierung eines Krankenhauses/ Pflegeheimes vorgehalten werden. Welche weiteren Verpflichtungen haben Betreiber der Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Das Vorhalten eines Evakuierungskonzeptes, der richtigen Hilfsmittel wie z.B. Evakuierungsunterlagen unter den Matratzen.

Brandschutzberatung /Brandschutzplanung

Extern bestellter Brandschutzbeauftragter in Einrichtungen und Unternehmen

Als extern bestellter Brandschutzbeauftragter berate ich Sie sehr gern als Ihr Bestellter externer Brandschutzbeauftragter zu allen Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen, so das Sie Ihren Verpflichtungen als Unternehmer nachkommen und Gesetzgeber, sowie Berufsgenossenschaften und Versicherer mit dem Brandschutz in Ihrem Unternehmen zufrieden sind.

Erstellen von Feuerwehrplänen, Etagenpläne, Brandschutzpläne, Feuerwehrlaufkarten, Flucht- und Rettungsplänen, Sonderpläne

Für Betriebe und Einrichtungen erstellen wir Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Etagenpläne nach DIN 14095, Feuerwehrlaufkarten DIN 14675 und Sonderpläne.

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